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Mobility and Transport

Fragen und Antworten zur manuellen Aufzeichnung von Grenzüberquerungen in Fahrtenschreibern gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Dieser Leitfaden wurde von den Kommissionsdienststellen ausgearbeitet und bindet die Europäische Kommission nicht. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.